BGH arbeitet Vergangenheit auf

Der Bundesgerichtshof verwehrte am 07.01.1956 den verfolgten Sinti und Roma der Nazi-Zeit eine Entschädigung. Das Urteil wurde unter anderem mit folgender Argumentation begründet:

„Sie neigen, wie die Erfahrung zeigt, zur Kriminalität, besonders zu Diebstählen und Betrügereien, es fehlen ihnen vielfach die sittlichen Antriebe der Achtung vor fremdem Eigentum, weil ihnen wie primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb eigen ist“

Romani Rose, der Vorsitzende des Zentralrats der Sinti und Roma, erinnerte den BGH im Oktober 2014 an dieses Urteil und forderte eine Distanzierung. Die BGH-Präsidentin Bettina Limperg reagierte mit einer Distanzierung und einer Entschuldigung. Nun wurde der nächste Schritt zur Vergangenheitsaufarbeitung unternommen. Am 17. Februar fand ein Symposium in Karlsruhe statt, um die damalige Rechtssprechung gemeinsam aufzuarbeiten.

 

 

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